AGB
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Bestellung verpflichtet sich der Besteller und die Lägern-Plastic AG zur Einhaltung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichung dieser Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Lägern-Plastic AG vor der Vornahme der Lieferung.
2. Angebot und Auftragserteilung
Die Angebote, Masse und Abbildungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Lägern-Plastic AG verbindlich. Einmal erteilte Aufträge sind unwiederruflich.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. Verpackung, stets freibleibend. LSVA, Transportkosten, Expresszuschläge und MWST sind in den Verkaufspreisen nicht enthalten.
Lieferungen zum Domizil des Empfängers, bzw. nächstgelegener Talstation.
Für Transporte werden folgende Zuschläge erhoben pro Lieferung:
Standard mit Fahrzeug 2.8%
Postpakete min. sFr. 16.– oder nach effektivem Aufwand
Expresszuschlag Nach effektiven Aufwand
Für abgeholte Lieferungen werden keine Zuschläge erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
Wurde nichts Anderes vereinbart, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken zu bezahlen. Sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden, sind die Rechnungen innert 30 Tagen netto zu begleichen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
5. Versand
Die Waren werden branchenüblich verpackt und reisen auf Gefahr des Empfängers. Die Verpackungen sind im Preis inbegriffen und gehen in den Besitz des Warenempfängers über und sind nicht an die Firma Lägern-Plastic AG zu retournieren. Werden trotz dieser Bedingungen Verpackungen retourniert, sind von der der Lägern-Plastic AG keine Gutschriften zu leisten.
6. Lieferfristen
Angaben zu Lieferterminen sind annähernd und freibleibend. Verzögerungen oder höhere Gewalt und Forderungen aus herstellungsbedingten Lieferverzögerungen werden wegbedungen.
7. Beanstandungen und Reklamationen
Die Ware ist sofort nach Empfang und vor der Weiterverarbeitung zu Prüfen. Beanstandungen über Gewicht, Stückzahl, Grösse oder Beschaffenheit der gelieferten Waren sind innerhalb 8 Werktagen bei der Lägern-Plastic AG anzubringen.
8. Garantie
Als Handelsunternehmen gewährleistet die Fa. Lägern-Plastic AG die Mängelfreiheit und die fehlerfreie Funktionsweise der gelieferten Ware im Ausmass der Lieferantengarantie. Bezüglich der Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck übernimmt die Lägern-Plastic AG keinerlei Garantie und lehnt jede Haftung für Schäden infolge falschen Einsatzes und fehlerhafte Bearbeitung ab.
9. Retouren
Für Rücksendungen die nicht auf falscher Lieferung der Lägern-Plastic AG beruhen wird ein Umtriebsabzug von mindestens 20% oder nach Vereinbarung erhoben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Käufer anerkennt in allen Punkten die Geschäftsbedingungen der Lägern-Plastic AG. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und Gerichtsstand ist ausschliesslich Wettingen.
Lägern-Plastic AG Wettingen 01. Januar 2021